Markenschutz beim Canilo


Liebe Canilofreunde,

einigen wird bereits bekannt sein, dass der Canilo ebenfalls unter Markenschutz steht und das schon seit Beginn der Canilozucht! 

Die Marke wurde seinerzeit auf eine Züchterin als natürliche Person eingetragen, da anfangs nur diese eine Züchterin den Alleingang der Canilo Zucht machte. Das war auch gut so, denn bereits kurz nach der Markenanmeldung wurde schon von Dritten versucht, die Marke anderweitig zu sichern und somit die Canilo Zucht zu verhindern.

Die Canilo Zucht erfolgt im ARCD e.V. und somit einem übergeordneten Verein.

Auch wenn die Marke Canilo nur auf eine Person eingetragen ist, wird allen Canilo Züchtern die Nutzung der Marke kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese Berechtigung zur Nutzung der eingetragenen Marke Canilo® gilt ausschließlich für die Canilogruppe im ARCD e.V. und ist nicht auf andere Verbände übertragbar ohne erneute schriftliche Genehmigung des Markeninhaberin.

Dies ist besonders notwendig, damit die Grundsätze der Canilo Zucht, wie z.B. Gesundheitsprüfungen, Wesensbeurteilungen, IK und AVK, Hausaufzucht, keine Zuchtmiete usw. eingehalten werden, um die besondere Charakteristik und Qualität in der Canilo Zucht zu erhalten. 
Dafür garantieren alle Züchter mit ihrem Versprechen.

*klick*

Das Design des Canilo Logos ebenfalls beim DPMA gesichert. Selbstverständlich ist auch die Nutzung dieser Bildmarke kostenfrei für die Canilo Züchter und Canilo Freunde nach Absprache.

Mehr Informationen zu finden Sie ebenfalls unter dem Menüpunkt
der Canilo

2 Gedanken zu „Markenschutz beim Canilo

Kommentare sind geschlossen.