Unsere Zuchttauglichkeitsurkunden werden aktualisiert, das bedeutet, dass mit Wirkung der Züchterversammlung am 03. August 2020 einstimmig beschlossen wurde, dass
alle aktiven Canilozuchthunde neue Zuchttauglichkeitsurkunden erhalten.
Das bedeutet auch, dass die alten ZTU´s der Canilogruppe – die im DIN A 4 Hochformat ausgestellt wurden -somit ungültig werden.
Sollten irgendwelche alte ZTU´s der Canilos sich im Netz befinden, sind diese nicht mehr gültig.
Vereine, die eigenständig handeln möchten, müssen nicht mit Zuchttauglichkeitsurkunden der Canilogruppe werben.
Die neuen Zuchtbestimmungen unserer aktiven Zuchthunde werden mit Ausstellung der neuen ZTU besiegelt, andere aus der Canilogruppe ausgeschiedenen Züchter und deren Zuchthunde können wir leider nicht berücksichtigen, da sie nicht mehr in unserer Canilozüchtergruppe, bzw. bei unseren Deckrüden gelistet sind.
Wer als eigenständiger Verein handeln möchte, kann dies auch mit Ausstellung der Zuchttauglichkeitsurkunden seines Vereins tun, genauso haben wir es seit Beginn der Canilozucht im Jahr 2013 gehalten.
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